EU-US-Privacy-Shield

Nach Angaben der EU-Kommission wurde sich heute am 02.02.2016 mit den USA geeinigt, ein neues Safe-Harbor-Abkommen einzuführen.

Dafür wurde ein neuer viel versprechender Titel namens „EU-US-Privacy-Shield“ kreiert. Zu Deutsch bedeutet dies so viel wie „EU-US Privatsphäre-Schutzschild“. Man könnte glauben die EU und US Marketingabteilung saß bei der Einigung mit am Tisch. Erst kürzlich war das alte Safe-Harbor abkommen von dem Europäischen Gerichtshof gekippt wurden, wodurch die EU nun versucht wider Rechtssicherheit herzustellen.

An dieser Stelle lässt sich aktuell noch nicht sagen, welche genauen Inhaltlichen Elemente in diesem neuerlichen Abkommen enthalten sind. Eines lässt sich jedoch bereits absehen, auch diese Abkommen wird wenig bestand vor dem Europäischen Gerichtshof haben. Denn solange US-Behörden im Deckmandel des Patriot Act jederzeit anlassbezogen die Daten europäischer Bürger auf Servern von Unternehmen, welche einen Sitz in den USA haben oder eine Tochtergesellschaft in den USA unterhalten durchsuchen dürfen.

Erst am 31. Januar 2016 war die Frist der deutschen Aufsichtsbehörden abgelaufen, bis zu der keine Sanktionen wegen weiterhin bestehenden Datenaustauschs auf Basis von Safe-Harbor verhängt werden sollten. Die Reaktion der jeweiligen Datenschutzbehörden auf diese neuerliche Ankündigung ist aktuell noch unklar.