Mit seinem Beschluss vom 13.09.2018, AZ 11 O 1741/18 hat das Landgericht Würzburg entschieden, dass Verstöße gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von Konkurrenten als Wettbewerbsverstöße abgemahnt werden können. Unter Bezugnahme der Rechtsprechung des OLG Hamburg und OLG Köln zum Telemediengesetz (TMG) hat das LG Würzburg die bestehende Rechtsprechung auf die DSGVO übertragen. Das Continue Reading